Sehr geehrtes Mitglied,
mit dem letzten Hagelschlag wurden die Erinnerungen an das Vorjahr wieder geweckt. Es sind zwar viele Fruchtansätze angeschlagen worden, aber es sollte die Ernte dadurch nicht beeinträchtigt werden, da der Ansatz sehr hoch war.
Die am 09.05.2009 durchgeführte Kräuterwanderung hatte leider ebenfalls nicht den Zuspruch von der Teilnehmerzahl, die wir uns erhofft hatten. Frau Born-Franz führte die Teilnehmer auf eine Wiese und zeigte den Teilnehmern auf wenigen Quadratmetern, welche Schätze vor unserer Haustür wachsen und wie diese zu verwenden sind. Den Teilnehmern hat die Veranstaltung viel Vergnügen bereitet.
Am 05.05.2009 und am 25.05.2009 nahmen wir an den Veranstaltungen des Amtes für Bodenmanagement für die örtliche Landwirtschaft teil. Dort wurde das geplante Flurbereinigungsgebiet vorgestellt. Es umfasst die gesamte Gemarkung Offenthal mit Ausnahme der Gemarkung Mengeseichen (Mingeseie) und den Flächen zwischen Bahnlinie und der Landstraße nach Dietzenbach, sowie ein Stück der Gemarkung Kurze Gewann. Es soll somit eine große Flurbereinigung durchgeführt werden.
Die Ortsbauernvereinigung, die bereits im August 2008 über die geplante Flurbereinigung informiert wurde, hat sich mehrheitlich gegen die große Flurbereinigung ausgesprochen, das Flurbereinigungsverfahren wurde jedoch mit Auftrag vom 24.02.2009 vom RP in Darmstadt angeordnet und wird vom Amt für Bodenmanagement in Heppenheim durchgeführt. Ziel der Flurbereinigungsmaßnahme ist in erster Linie die Schaffung von großen, gut erschlossenen Flächen für die Landwirtschaft.
Die Straßenbaumaßnahme, die im September 2009 begonnen werden soll, benötigt 35 ha Fläche, davon 21,5 ha für die Strasse und 13,5 ha als Ausgleichsmaßnahmen, sowie zusätzliche 5 ha als vorübergehende Inanspruchnahme, die nach dem Straßenbau zurückgeben werden. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Darmstadt, der zuständige Verfahrensträger, hat in der Gemarkung Offenthal bisher 21,5 ha aufgekauft und es besteht die Absicht noch weitere 3,5 ha aufzukaufen. Den Grundstückseigentümern sollen durch die Flurbereinigungsmaßnahme keine Kosten entstehen. Ebenfalls ist keine Entschädigung in Geld vorgesehen. Jeder Grundstückseigentümer soll Land in gleicher Art und Güte erhalten.
Wie zuvor dargestellt werden 35 ha benötigt, das Amt für Straßen- und Verkehrswesen hat aber nur maximal 25 ha in Offenthal zur Verfügung. Die restlichen 10 ha werden in der Gemarkung Götzenhain liegen. Dort haben der Bund (4 ha) und das Land Hessen (18 ha) noch Flächen aus dem Bau der dortigen Umgehungsstrasse zur Verfügung, die eingebracht werden. Einige dieser Flächen in Götzenhain sind nasse Wiesen, die Landschaftsschutzgebiet (oder jetzt Natura 2000) darstellen und nur zu extensiven Nutzung geeignet sind.
Für die Kleineigentümer der Grundstücke, die den Großteil der Gemarkung Offenthal als Eigentum besitzen wird noch im Mai 2009 eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung verschickt werden, die im Juli 2009 stattfinden soll. Dort sollen 5 bis 7 Personen in eine Kommission gewählt werden, die zusammen mit dem Amt für Bodenmanagement die Flurbereinigung begleiten. Mit jedem Grundstückseigentümer sollen seine Belange besprochen werden.
Jeder Betroffene kann Widerspruch gegen die geplante Flurbereinigung einlegen. Da aber der Sofortvollzug für die Straßenbaumaßnahme angeordnet wurde, hat der Widerspruch jedoch keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt nur der Klageweg vor dem Verwaltungsgerichtshof offen.
Auch für die privaten Kleineigentümer ist Land in gleicher Art und Güte vorgesehen. Es kann aber sein, dass der Landausgleich, wie zuvor dargestellt, nicht in der Gemarkung Offenthal, sondern in der Gemarkung Götzenhain liegt.
Bei den Veranstaltungen des Amtes für Bodenmanagement bekamen wir den Eindruck, dass alles gerecht zugeht. Es werden jedoch nicht alle Interessen berücksichtigt werden können.
Es sollte jedoch versucht werden ein oder mehrere Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins in die zu bildende Kommission zu wählen, um die Interessen unserer Mitglieder vertreten zu können.
Noch als Hinweis: Sollten Grundstücke nach der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens in ihrer Nutzung stark verändert werden (z. B. Wiese wird in Obstanlage umgewandelt) muss vom Amt für Bodenmanagement im Vorfeld die Genehmigung eingeholt werden, falls das Flurbereinigungsverfahren dadurch beeinträchtigt werden könnte.
Wir möchten noch auf die folgenden Veranstaltungen des OGV Offenthal hinweisen:
- 06.06.2009 10.00 Uhr Gartenwanderung des OGV. Treffpunkt am Susgo-Sportplatz.
- 18.06.2009 18.30 Monatstreffen bei Matthias Würz, Eifelstr. 18
- 05.07.2009 Kreisverbandsfahrt nach Veitshöchheim, Interessenten melden sich bitte bei Richard Neiß
Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, so würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand, i. A. Matthias Würz
(Vorsitzender)